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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

der ADVITEC Informatik GmbH, Schweizer Straße 3 a, D-01069 Dresden


BITTE LESEN SIE DIESE ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG („EULA“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE ADVITEC-SOFTWARE „ADVISIM3D“ („SOFTWARE“) NUTZEN. MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERKENNEN SIE AN, DASS SIE NACHSTEHENDE BEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES EULA EINVERSTANDEN SIND. EINE NATÜRLICHE PERSON, DIE IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT AUSDRÜCKLICH, DASS SIE BERECHTIGT IST, IM NAMEN DIESER JURISTISCHEN PERSON IN DIESES EULA EINZUTRETEN. SOWEIT SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES EULA NICHT AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER SONST VERWENDEN. DIESES EULA GEWÄHRT KEINE RECHTE AN ADVITEC- DIENSTLEISTUNGEN WIE SOFTWAREWARTUNG, UPGRADES ODER SUPPORT. BEZÜGLICH DIENSTLEISTUNGEN UND DAMIT VERBUNDENEN ZAHLUNGEN PRÜFEN SIE BITTE IHRE DIENSTLEISTUNGS- ODER SUPPORT-VERTRÄGE, DIE SIE MÖGLICHERWEISE MIT ADVITEC ODER ANDEREN AUTORISIERTEN LIEFERANTEN ODER PARTNERN VON ADVITEC ABGESCHLOSSEN HABEN.
 

  1. Allgemeines
  2. Liefergegenstand
  3. Umfang der Lizenzeinräumung
  4. Dekompilierung und Programmänderungen
  5. Rechts- und Eigentumsvorbehalt
  6. Support und Services
  7. Laufzeit und Kündigung
  8. Beschränkte Gewährleistung
  9. Haftung
10. Software von Drittanbietern
11. Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Software, Risikoübernahme
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
13. Verschiedenes
14. Schlussbestimmungen

 

1.    Allgemeines

1.1 Lizenzgeber ist die ADVITEC Informatik GmbH, Schweizer Straße 3 a, D-01069 Dresden. Wir gewähren Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die SOFTWARE. Dieses beinhaltet das spezielle Softwareprogramm, die damit verbundenen lizenzierten Softwaremodule, nachfolgende Erweiterungen, Updates, Patches, die zugehörige Dokumentation für den unternehmensinternen Betrieb, mögliche Datenblätter sowie auch die dazugehörige Softwarehilfefunktion.

1.2 Wurde die SOFTWARE von uns als „Update“, „Upgrade“ oder „Patch“ gekennzeichnet, müssen Sie über die von uns für das Update, Upgrade oder Patch als geeignet gekennzeichnete Softwareproduktlizenz verfügen, um die SOFTWARE nutzen zu können. SOFTWARE, die von uns als Update, Upgrade oder Patch gekennzeichnet ist, ersetzt und / oder erweitert das ursprüngliche Produkt, das als Grundlage für das Update und Upgrade diente.

 

2.    Liefergegenstand

2.1 Wir liefern die SOFTWARE entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation und der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, aus der sich auch die Lizenzgebühr ergibt. Die SOFTWARE wird mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert.

2.2 Für die Beschaffenheit der Funktionalität der von uns gelieferten SOFTWARE ist die Produktbeschreibung in der Dokumentation abschließend maßgeblich.

2.3 Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der SOFTWARE schulden wir nicht. Eine solche Verpflichtung können Sie insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der SOFTWARE in unseren öffentlichen Äußerungen oder unserer Werbung herleiten, es sei denn, wir haben die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsführung.

2.4 Sie erklären ausdrücklich, dass Sie sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der SOFTWARE informiert haben. Sie tragen das Risiko, ob diese Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Bei Zweifelsfragen haben Sie sich vor Vertragsschluss durch unsere Mitarbeiter oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Die technischen Einsatzmöglichkeiten und Einsatzbedingungen der SOFTWARE teilen wir auf Anfrage gerne mit.

 

3.    Umfang der Lizenzeinräumung

3.1 Wir behalten uns alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der SOFTWARE vor, soweit sie nicht ausdrücklich aufgrund der hierin übertragenen Nutzungsrechte Ihnen übertragen wurden.

3.2 Sie sind berechtigt, die Software zu Testzwecken unentgeltlich zu installieren und zu nutzen. Der Einsatz und die Verwendung einer Testversion ist zeitlich auf 30 Tage ab Lizenzerstellung mindestens jedoch auf 25 Tage ab Auslieferung beschränkt. Mit Ausnahme dieser zeitlichen Beschränkung richtet sich der Umfang der Testlizenz nach den nachfolgenden Bestimmungen. Sofern Sie nach Abschluss der Testphase eine kostenpflichtige Voll-Lizenz erwerben, wandelt sich die registrierte Testlizenz in eine Voll-Lizenz. Eine Neuinstallation ist zum Wechselzeitpunkt nicht erforderlich.

3.3 Wir gewähren Ihnen grundsätzlich eine nicht ausschließliche Lizenz zur Installation und Nutzung der SOFTWARE auf Hardware Ihrer Wahl (Mehrplatz-Lizenz). Sie sind berechtigt, die SOFTWARE auf der jeweiligen Hardware gemäß der Leistungsbeschreibung zu installieren und zu nutzen. Sie sind nicht berechtigt die SOFTWARE auf elektronischem Wege zwischen Computern oder über ein Netzwerk zu übertragen. Sie sind berechtigt, die SOFTWARE an sämtlichen Standorten Ihres Unternehmens zu installieren und zu nutzen. Dies gilt nicht für den Einsatz der SOFTWARE in einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.

3.4 Sie sind berechtigt, die SOFTWARE an Dritte zu übereignen und diesen das Ihnen in diesem EULA eingeräumte Nutzungsrecht im eingeräumten Umfang zu übertragen. In diesem Fall müssen Sie bei der Übergabe die genutzte SOFTWARE-Kopie sowie jede vorhandene Sicherungskopie physikalisch löschen, es sei denn, dass Sie die Software mit samt der Hardware an den Dritten veräußern. Der Erwerber ist von Ihnen schriftlich auf die Einhaltung des vorliegenden EULA zu verpflichten. Sie haben uns umgehend die Übereignung und Nutzungsrechtsübertragung unter Nennung der Anschrift des Erwerbers mitzuteilen.

3.5 Die Verleihung oder die Vermietung der SOFTWARE ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.

3.6 Sie dürfen die gelieferte SOFTWARE in dem Umfang vervielfältigen, in dem die Vervielfältigung zur Nutzung der SOFTWARE erforderlich ist. Erforderliche Vervielfältigungen der SOFTWARE sind unter anderem die Installation der SOFTWARE auf dem Massenspeicher der Hardware gemäß dieser EULA und das Laden der SOFTWARE in den Hauptspeicher der Hardware. Außerdem sind Sie zur Anfertigung einer einzigen Kopie zur Datensicherung berechtigt. Diese Sicherungskopie der lizenzierten SOFTWARE muss als solche gekennzeichnet sein. Sie sind nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen oder Dritte anzuweisen, weitere Kopien zu erstellen, insbesondere den Programmcode mithilfe eines Druckers auszudrucken oder Fotokopien des Handbuchs zu erstellen.

 

4.    Dekompilierung und Programmänderungen

4.1 Sie dürfen keine Änderungen oder Anpassungen an der SOFTWARE (oder Komponenten hiervon) bzw. der Dokumentation vornehmen, außer wenn dies zur Behebung von Fehlern erforderlich ist und wir mit der Fehlerbeseitigung in Verzug sind. Im letzteren Fall und wenn beim Reparaturvorgang wichtige Programmfunktionen und Arbeitsmethoden offengelegt werden könnten, können Sie einen gewerblich tätigen Dritten mit der Reparatur nur beauftragen, wenn der Dritte kein potenzieller Wettbewerber von uns ist.

4.2 Die Rückübersetzung des lizenzierten Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) und andere Arten des Reverse Engineering verschiedener unterschiedlicher Phasen der Softwareerstellung sind unzulässig, es sei denn, sie dienen zur Gewinnung von Informationen, die zur Interoperabilität mit einem unabhängig geschaffenen Computerprogramm erforderlich sind, und nur falls diese Informationen nicht anderweitig beschafft werden können. Sie müssen die Informationen zuvor bei uns gegen Gebühr anfordern.

4.3 Es ist Ihnen im Übrigen untersagt:

a) von der SOFTWARE abgeleitete Werke zu erstellen,

b) die SOFTWARE zum Zwecke des Anlernens von künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen oder mithilfe von KI den Quellcode der SOFTWARE zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, diesen zu erhalten oder auszulesen,

c) technische Beschränkungen in der SOFTWARE zu umgehen oder dies zu versuchen und

d) aus der SOFTWARE Bibliotheken, Dateien, Module oder andere in der SOFTWARE eingebettete Komponenten zu entfernen.

5.    Rechts- und Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle Eigentums- und Urheberrechte in Bezug auf die SOFTWARE, mögliche gedruckte Begleitmaterialien und sämtliche Kopien der SOFTWARE verbleiben bei uns oder unseren Lieferanten. Sie sind nicht berechtigt, die der SOFTWARE beiliegenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen.

5.2 Sie sind nicht berechtigt, Hinweise zum Urheberrecht oder Markennennungen, die wir angebracht haben, zu entfernen, zu ändern oder ergänzen. Dies beinhaltet ohne Einschränkungen alle Verweise in physischen und / oder elektronischen Medien oder Dokumentationen, im „Setup-Assistenten" oder in den Dialogfeldern „Über...“ und / oder in anderen Verweisen, die im Internet dargestellt oder über das Internet aktiviert werden, im Programmcode oder anderen Ausführungsformen, die ursprünglich in der Software enthalten waren oder anderweitig von uns erstellt wurden.

 

6.    Support und Services

Wir bieten technische Support-Dienstleistungen im Regelfall nur gegen Entgelt an. Der Umfang der Erbringung von technischem Support ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung die Software betreffend. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre sämtliche Software und Programme zu sichern, bevor Sie von uns technischen Support erhalten. Wir behalten uns das Recht vor, nach alleinigem Ermessen unentgeltlichen technischen Support zu verweigern, auszusetzen oder zu kündigen.

 

7.    Laufzeit und Beendigung

7.1 Dieses EULA und mit ihm das Nutzungsrecht werden mit der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühren an uns rechtskräftig wirksam (Wirksamkeitsdatum). Dieser Lizenzvertrag beginnt, mit Ausnahme zeitlich befristeter Lizenzverträge, an dem in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Tag oder mit dem Eintrittsdatum, das Sie in einer schriftlichen Vereinbarung angegeben haben (Wirksamkeitstag).

7.2 Dieses EULA kann von Ihnen jederzeit per Mitteilung an uns in Textform gekündigt werden. Mit der Kündigung des Lizenzvertrages erlischt das Ihnen eingeräumte Nutzungsrecht.

7.3 Wir sind berechtigt, diesen Lizenzvertrag und die entsprechenden Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls Sie eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags verletzt oder eine Verletzung dieses Lizenzvertrags durch Dritte stillschweigend geduldet haben oder Ihre Verpflichtungen aus diesem Lizenzvertrag nicht erfüllt oder Sie Insolvenz angemeldet haben. Eine vollständige oder teilweise Erstattung der Lizenzgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.

7.4 Im Falle der Kündigung oder Beendigung dieses EULA verpflichten Sie sich, alle Kopien der SOFTWARE als Ganzes, in Teilen oder in Verbindung mit anderer Software zu vernichten. Ihre Rechte aus Ziff. 3.3 bleiben hiervon unberührt.

7.5 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen endet dieses EULA automatisch bei Verletzung einer seiner Bestimmungen durch Sie. Darüber hinaus endet dieses EULA automatisch, falls Sie den Besitz an der SOFTWARE oder an einer Kopie der SOFTWARE Dritten übertragen oder mit dem Verkauf der Hardware, auf dem die SOFTWARE installiert ist, an einen Dritten.

 

8.    Beschränkte Gewährleistung

8.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die von uns zur Verfügung gestellte SOFTWARE dem aktuellen Stand der Technik und stimmt mit den jeweils von uns zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein, einschließlich der Informationen in der Softwarehilfe. Wir gewährleisten nicht, dass die Software nach diesem EULA für Zwecke geeignet ist, die über der Erfüllung unserer Vertragspflichten hinausgehen.

8.2 Als Mängel an der Software gelten nur solche, die jederzeit reproduzierbar sind. Unwesentliche Abweichungen von den vereinbarten Eigenschaften, die die vertraglich vereinbarte oder von den Parteien vorausgesetzte Nutzung der Software nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel und begründen keine Gewährleistungsrechte.

8.3 Sollte die Software wesentliche Funktionen oder Leistungsmerkmale, die in den Produktinformationen und -spezifikationen genannt sind, innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferzeitpunkt nicht aufweisen (Mangel), werden wir nach unserer Wahl:

a) Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Software leisten oder

b) die Software gegen Erstattung bereits geleisteter Entgelte zurücknehmen.

8.4 MIT AUSNAHME DER VORBEZEICHNETEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE IM ISTZUSTAND ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. WIR ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DEN GEBRAUCH ODER DIE LEISTUNG DER SOFTWARE. WIR ÜBEWRNEHMEN KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG UND SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH JEDE SONSTIGE, AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, INSBESONDERE JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DARÜBER HINAUS SCHLIESSEN WIR AUSDRÜCKLICH JEDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DIE MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER DIE FÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE MIT ANDEREN PRODUKTEN ZU INTEGRIEREN, AUS. SIE ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, MIT DER SIE DIE VON IHNEN GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE ERZIELEN WOLLEN, UND FÜR DIE INSTALLATION UND NUTZUNG DER SOFTWARE SOWIE DIE DURCH DIE SOFTWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORSTEHENDEN SÄTZE ÜBERNIMMEN WIR INSBESONDERE KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI ODER FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER SONSTIGEN AUSFÄLLEN IST, ODER DASS DIE SOFTWARE IHRE SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN UND BEDÜRNISSE ERFÜLLT.

8.5 Eine Gewährleistung für die unentgeltliche Testversion wird ausdrücklich nicht gewährt.

8.6 Zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem anwendbaren Recht bleiben hiervon unberührt.

 

9.    Haftung

9.1 Soweit sich aus diesem EULA einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
     
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und bei Vermögensschäden betragsmäßig auf die jeweils vereinbarte Netto-Vergütung begrenzt.

9.3 Ein Mitverschulden Ihrerseits ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.

9.4 Die sich aus Ziff. 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ihre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den Ziffern 9.1 bis 9.4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.6 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von unseren Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9.7 Mit den vorstehenden Haftungsregelungen ist eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil nicht verbunden.

9.8 Sie verpflichten sich, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelung unverzüglich gegenüber uns in Textform anzuzeigen, sodass wir möglichst frühzeitig informiert sind und eventuell gemeinsam mit Ihnen Schadensminderung betreiben können.

9.9 Eine Haftung für die unentgeltliche Testversion wird ausdrücklich nicht übernommen.

9.10 Zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem anwendbaren Recht bleiben hiervon unberührt.

 

10.    Software von Drittanbietern

10.1 Die Software enthält zum Teil Open-Source-Software von Drittherstellern ("Embedded Third Party Software"), für deren Nutzung Sie die zusätzlichen Bestimmungen dieser Dritthersteller einzuhalten haben. Die zusätzlichen Bestimmungen dieser Dritthersteller stehen in der jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite der ADVITEC Informatik GmbH zum Download zur Verfügung.

Die Software verwendet folgende Lizenzen Dritter:

Paket  Lizenztyp

Antlr3.Runtime
Castle.Core
ControlzEx
Extended.Wpf.Toolkit
Fluent.Ribbon                
FluentNHibernate           
KDSharp.KDTree
log4net
MathNet.Numerics
MathNet.Spatial
Microsoft.SqlServer.Compact
Microsoft.Xaml.Behaviors.Wpf
Nhibernate
OPEN CASCADE
QuantityTypes
QuikGraph
Remotion.Linq
Remotion.Linq.EagerFetching
RhinoMocks
SharpDX
SharpDX.Direct3D9
SharpGL
SharpGL.SceneGraph
SharpGL.WPF
Structuremap
System.Drawing.Common
System.Reflection.Emit.Lightweight

BSD License
Apache License 2.0
MIT License
MS-PL
MIT License
BSD 3-Clause License
MIT License
Apache License 2.0
MIT License
MIT License
Microsoft Software License
MIT License
GNU Lesser General Public License
GNU Lesser General Public License
MIT License
MS-PL
Apache License 2.0
Apache License 2.0
BSD 3-Clause License
MIT License
MIT License
MIT License
MIT License
MIT License
Apache License 2.0
MIT License
MIT License


10.2 Sie verpflichten sich, die Open-Source-Bestimmungen strikt einzuhalten. Wenn Sie sich nicht mit den für die Softwareprogramme Dritter geltenden Lizenzbestimmungen einverstanden erklären, sind Sie nicht berechtigt die Software zu installieren.

10.3 Etwaig verwendete Embedded Third Party Software oder Open-Source-Code und Open Source-Lizenzen beschränken oder beeinträchtigen die Ihnen gewährten Nutzungsrechte nicht.

 

11.    Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Software, Risikoübernahme

11.1 Sie sind verpflichtet, den Zugriff Dritter auf die SOFTWARE und Dokumentation durch Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Insbesondere haben Sie Ihre Mitarbeiter anzuweisen, Dritten den Zugriff auf die SOFTWARE zu verwehren.

11.2 Sie müssen die Sicherungskopien gemäß Ziff. 3.5 an einem Ort aufbewahren, der vor unerlaubtem Zugriff Dritter geschützt ist. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter die vorliegenden Lizenz- und Urheberrechtsbedingungen einhalten. Insbesondere werden Sie Ihre Mitarbeiter anweisen, keine unerlaubten Vervielfältigungen der Software, Datenblättern und der Installationsanweisungen anzufertigen.

11.3 Sollte einer Ihrer Mitarbeiter gegen das Urheberrecht verstoßen oder nicht berechtigten Dritten Zugriff auf die SOFTWARE gewähren, so sind Sie verpflichtet, sich an der Aufklärung des Verstoßes zu beteiligen und müssen Sie uns über den Verstoß in Kenntnis setzen.

 

12.    Verarbeitung personenbezogener Daten

12.1 Sofern Sie innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) haben, so erfolgt die Überlassung dieser Daten durch Sie ausdrücklich auf freiwilliger Basis.

12.2 Bei der Nutzung der Software erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Diese Informationen sind:

  • Produktversion,
  • anonymisierte Nutzer-ID (Hash),
  • Betriebssystem,
  • Betriebssystemversion,
  • verfügbarer Arbeitsspeicher,
  • Bildschirmauflösung,
  • Start- und Endzeitpunkt jeder Sitzung,
  • Lizenzart, Lizenzseriennummer,
  • Lizenzablaufdatum,
  • Aufrufliste bei Programmfehlern.

12.3 Die genannten Daten werden von uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der SOFTWARE,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung der SOFTWARE,
  • Optimierung der Funktionen der SOFTWARE,
  • Gewährleistung einer schnellen Fehlerbeseitigung,
  • Einhaltung der Lizenzbestimmungen,
  • für statistische Erhebungen.


Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung.

12.4 Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an datenschutz[@]advitec[dot]de.

 

13.    Verschiedenes

13.1 Das vorliegende EULA regelt die Nutzung der SOFTWARE einschließlich sämtlicher dazugehöriger Aktualisierungen, Quellcode, Erscheinungsbild, Struktur und Organisation unabhängig von der Art und Weise der Bereitstellung abschließend. Dieses EULA setzt alle anderen Mitteilungen, Zusicherungen oder Werbeaussagen in Bezug auf die Software außer Kraft.

13.2 Ein Verzicht auf Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt nur dann als erfolgt, wenn eine schriftliche, von einem bevollmächtigten Vertreter der ADVITEC unterzeichnete Verzichtserklärung vorliegt.

13.3 Die beschreibenden Überschriften in diesem EULA wurden der leichteren Lesbarkeit wegen eingefügt. Die Auslegung dieses EULA wird durch sie nicht eingeschränkt oder auf sonstige Weise berührt.

13.4 Sie dürfen Ihre Rechte aus diesem EULA nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung abtreten.

 

14.    Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.2 Nebenabreden zu diesem EULA bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Textform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch Vereinbarung in Textform verzichtet werden.

14.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem EULA ergebenden Streitigkeiten ist Dresden, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind oder Sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Ihren Gerichtsstand ins Ausland verlegt haben. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Parteien aus dieser EULA unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitzgericht zu verklagen.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

 

Dresden, Nov 2023